Taubblinde
Ansprechpartner: Beratungsstelle
Kontakt über die Blinden- und Sehbehindertenberatungsstelle
Telefon: 0421 – 24 40 16 - 11
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Der Verein setzt sich für die Rechte taubblinder und hörsehbehinderter Menschen ein.
Das Merkzeichen TBL im Schwerbehindertenausweis wird seit dem 1. Januar 2017 gewährt, also seit Inkrafttreten der ersten Stufe des Bundesteilhabegesetzes.
Nun gilt es, entsprechende Nachteilsausgleiche wie Geldleistungen, Hilfsmittel und Assistenz für diese Gruppe durchzusetzen.
Als Beauftragte für taubblinde Menschen in unserem Verein wird die Beratungsstelle sich dieser Aufgabe annehmen.